Aktuelle Hygieneregeln
Update 17. Februar 2022 Neue Ausnahmen seit dem 17.02.2022 Zugang zu den Sportstätten Für die eigene Sportausübung in allen Sportanlagen gilt die 3G- Regelung. Kinder unter 14 Jahren oder minderjährige Schüler*innen stehen getesteten Personen gleich. Außerhalb der eigenen Sportausübung (Begleitpersonen etc.) gilt die 2G-Regelung. Kinder unter 14 Jahren oder minderjährige Schüler*innen stehen geimpften Personen gleich.






